Newsletter zum neuen Rahmenvertrag

Gleich zuerst möchten wir den den Punkt 3-Unterbrechungsfristen klarstellen: Es gilt hier-nach Auslaufen der Coronasonderregelung- dass eine Verordnung die mehr als 14 Tage ohne Begründung unterbrochen wird ihre Gültigkeit verliert!!Geben Sie jedoch eine Begründung für die Unterbrechung ein ist die Unterbrechung nicht mehr auf einen maximalen Zeitraum begrenzt.(z. B.bei Ersatzkassen max. 28 Tage). Solange der…