Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt eine wichtige Änderung in der Abrechnung gegenüber Privatpatienten, die eine Änderung der Einverständniserklärung notwendig macht.
Privatabrechnung ohne Mehrkosten
Die Abrechnung über uns ermöglicht Ihnen, Leistungen gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern zu Ihren bisher bekannten Konditionen über ARNI abzurechnen. Damit sichern Sie sich die volle Vergütung Ihrer erbrachten Leistungen – unkompliziert und zuverlässig. Die aktualisierte Einwilligungserklärung, die Sie bitte Ihren Privatpatienten zur Unterschrift vorlegen, finden Sie im Anhang dieses Schreibens. Bitte verwahren Sie diese Dokumente sorgfältig, z. B. in den Kundenakten.
Hintergrund: Aktuelle Rechtsprechung des BGH
Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind neue Anforderungen an die Wirksamkeit von Abtretungsvereinbarungen und die Durchsetzbarkeit von Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten entstanden. Um sicherzustellen, dass Ihre Forderungen rechtssicher und wirksam abtretbar sind – und damit auch im Streitfall vollständig einziehbar bleiben –, ist eine aktualisierte schriftliche Einwilligung der Patienten erforderlich. Die neue Einwilligungserklärung trägt diesen Anforderungen Rechnung und schützt Sie vor möglichen rechtlichen Risiken bei der Abrechnung.
Umsetzung – verpflichtend ab sofort
Bitte lassen Sie die unter diesem Link hinterlegte Einwilligungserklärung ab sofort von allen Privatpatienten und Selbstzahlern vor oder bei Behandlungsbeginn unterzeichnen – sowohl von Neupatienten als auch von bestehenden Patienten bei deren nächstem Besuch. Bereits vorliegende Einwilligungen nach alter Fassung sind durch die neue Version zu ersetzen.
Sollten Sie Fragen zur Einwilligungserklärung oder zur Umsetzung haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511-30794-0 oder per E-Mail unter info@arni-gmbh.de
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ARNI

