Die neue Heilmittelrichtlinie 2021
Zum 01.01.2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben, was sich alles ändert und wie Sie mit diesen Änderungen umgehen.
Zum 01.01.2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben, was sich alles ändert und wie Sie mit diesen Änderungen umgehen.
Alle weiteren Gesundheitsberufe können uns gern ansprechen:
Tel.: 0511-307940
Aus über 50 Jahren Berufserfahrung im Heil- und Hilfsmittelbereich wissen wir um die Last der Abrechnungsarbeit für Praxisinhaber. Deshalb haben wir von ARNI ein Konzept entwickelt, um Ihnen Ihren Alltag zu erleichtern: Wir übernehmen den kompletten Ablauf der Abrechnungen für Sie, von der rechnerischen Prüfung Ihrer Abrechnungsdaten über die Korrespondenz mit den Kostenträgern bis hin zu Inkassoleistungen. Lassen Sie Abrechnungen unsere Sorge sein!
ARNI-Geschäftsführer Dieter Ross folgt dem Credo:
“Sie therapieren und heilen, wir kümmern uns um den verdienten Lohn dafür”.
Sie reichen innerhalb des Monats ein.
Am 10. Arbeitstag wird Ihnen der volle Abrechnungsbetrag überwiesen.
Sie reichen innerhalb des Monats ein.
Am 20. Arbeitstag wird Ihnen der volle Abrechnungsbetrag überwiesen.
Pro ärztlicher Verordnung erhalten Sie einen Tag nach Eingang eine Abschlagszahlung. Die Restzahlung erfolgt am 10. Arbeitstag.